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[su_spoiler title=“Was darf ich fahren?“ open=“yes“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t.
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[su_spoiler title=“Wo liegen die Hürden?“ open=“no“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
- Mindestalter: 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Vorbesitz: Klasse BF17
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
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[su_spoiler title=“Wann kann´s losgehen?“ open=“no“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
Mit 16½ Jahre kann man mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kann man drei Monate und die praktischen Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.
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[su_spoiler title=“Voraussetzungen der Begleitpersonen?“ open=“no“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
- Über 30 Jahre alt
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ununterbrochen)
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[su_spoiler title=“Wie viele Fahr- und Theoriestunden?“ open=“no“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
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[su_spoiler title=“Was muss ich mitbringen?“ open=“no“ style=“default“ icon=“plus“ anchor=““ class=““]
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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