Audi A3 Sportback PKW 3,5 t

Klassen: B, BE, BF17, BEF17, B96

 

Mofa Roller

Klasse: Mofa Prüfbescheinigung

 

Roller Aprillia SR 50 Spiderman

Klasse: AM – Kleinkrafträder

 

Antrag Ausnahmegenehmigung Fahrerlaubnisklasse AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM kann grundsätzlich mit 16 Jahren erworben werden.

„Mit § 6 Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Gebiet des jeweiligen Landes (selbst) zu entscheiden. Bayern hat hiervon keinen Gebrauch gemacht, sondern regelt dies in Form einer Ausnahme von Mindestalter. Die Voraussetzungen für die Erteilung sind:

  • die Vollendung des 15. Lebensjahres sowie
  • das Vorliegen eines individuellen Bedarfs und
  • die erforderliche körperliche und geistige Eignung

Der individuelle Bedarf wird über ein Antragsformular erhoben und die erforderliche körperliche und geistige Eignung durch die Einschätzung der Sorgeberechtigten in einer schriftlichen Erklärung (sog. Laienprognose) belegt.

Bei der Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.“

Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde erstmal deinem Antrag zur Ausnahme vom Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM zustimmen muss. Erst dann darfst du zu uns in die Fahrschule kommen und dich anmelden!

Hier kannst du den  Antrag zur Ausnahmegenehmigung der Fahrerlaubnisklasse AM herunterladen.

 

BMW F700 GS

Klasse: A – Krafträder

 

Yamaha MT 125 e4

Klasse: A1 – Leichtkrafträder

 

Honda CB 500 F1

Klasse: A2 – Krafträder bis 35 kW