Was darf ich fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t.

Wo liegen die Hürden?
  • Mindestalter: 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse BF17
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
Wann kann´s losgehen?

Mit 16½ Jahre kann man mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kann man drei Monate und die praktischen Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.

Voraussetzungen der Begleitpersonen?
  • Über 30 Jahre alt
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ununterbrochen)
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1
Was muss ich mitbringen?
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt