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Antrag Ausnahmegenehmigung Fahrerlaubnisklasse AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM kann grundsätzlich mit 16 Jahren erworben werden.
„Mit § 6 Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Gebiet des jeweiligen Landes (selbst) zu entscheiden. Bayern hat hiervon keinen Gebrauch gemacht, sondern regelt dies in Form einer Ausnahme von Mindestalter. Die Voraussetzungen für die Erteilung sind:
- die Vollendung des 15. Lebensjahres sowie
- das Vorliegen eines individuellen Bedarfs und
- die erforderliche körperliche und geistige Eignung
Der individuelle Bedarf wird über ein Antragsformular erhoben und die erforderliche körperliche und geistige Eignung durch die Einschätzung der Sorgeberechtigten in einer schriftlichen Erklärung (sog. Laienprognose) belegt.
Bei der Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.“
Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde erstmal deinem Antrag zur Ausnahme vom Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM zustimmen muss. Erst dann darfst du zu uns in die Fahrschule kommen und dich anmelden!
Hier kannst du den Antrag zur Ausnahmegenehmigung der Fahrerlaubnisklasse AM herunterladen.