Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t.
Wo liegen die Hürden?
- Mindestalter: 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Vorbesitz: Klasse BF17
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
Wann kann´s losgehen?
Mit 16½ Jahre kann man mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kann man drei Monate und die praktischen Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.
Voraussetzungen der Begleitpersonen?
- Über 30 Jahre alt
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ununterbrochen)
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3
- Autobahnfahrt: 1
- Dunkelfahrt: 1
Was muss ich mitbringen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt