Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wo liegen die Hürden?
- Mindestalter: 17 Jahre beim begleiteten Fahren
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
Wann kann´s losgehen?
Mit 16½ Jahre kann man mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kann man drei Monate und die praktischen Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.
Voraussetzungen der Begleitpersonen?
- Über 30 Jahre alt
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ununterbrochen)
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
- Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12
- Bei Erweiterung: 6
- Zusatzstoff: 2
Was muss ich mitbringen?
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt